Art der baulichen Nutzung

Die Festsetzung der baulichen Nutzung gehört zu den wesentlichen Inhalten eines jeden Bebauungsplans. Durch sie wird bestimmt, in welchen Gebieten welche Art von baulichen Nutzungen gestattet sind. Es werden typisierte Baugebiete festgelegt, in denen unterschiedliche Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen zugelassen sind.

Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden zunächst nach ihrer allgemeinen Art der baulichen Nutzung dargestellt. Von diesen sogenannten Bauflächen gibt es vier verschiedene, welche die unterschiedlichen Nutzungsarten grob einteilen. Es gibt Wohnflächen, gemischte Wohnflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen.

Die Bauflächen lassen sich weitergehend in konkrete Baugebiete aufteilen. Hier zu unterscheiden, sind Kleinsiedlungsgebiete, reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete.

Die Bauflächen und Baugebiete legen fest, welche Arten von Nutzungsmöglichkeiten auf ihren Flächen gestattet sind. Ist zum Beispiel für eine Baufläche im Bebauungsplan ein Wohngebiet festgesetzt worden, dann können in diesem Gebiet nur bauliche Anlagen errichtet werden, die Wohnzwecken dienen. Bei einem reinen Wohngebiet sind somit alle gewerblichen Nutzungen untersagt, die ansatzweise störende Auswirkungen auf Nachbarn der baulichen Anlage haben könnten.