Gegen das Baurecht verstößt unter anderem der Bauherr, der ohne Baugenehmigung baut, der von einer erteilten Baugenehmigung abweicht, ohne hierfür die Erlaubnis zu haben. Außerdem der Bauherr, der nicht zugelassene Bauprodukte verwendet oder auf sonstige Weise rechtswidrig handelt.
Gegen diese Verstöße kann die Bauaufsichtsbehörde verschiedene Maßnahme einleiten. So kann sie die unverzügliche Einstellung der Arbeiten anordnen, wenn Gebäude widerrechtlich errichtet oder geändert werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann außerdem die Beseitigung von Bauwerken anordnen, wenn diese im Widerspruch zur Rechtsordnung stehen oder deren Nutzung untersagen.
Darüber hinaus stellen einige Verstöße gegen das Bauordnungsrecht Ordnungswidrigkeit dar, für die Bußgelder verhängt werden können. Der Bauherr handelt beispielsweise dann ordnungswidrig, wenn er gegen eine vollziehbare schriftliche Anordnung der Bauaufsichtsbehörde verstößt oder wenn er ohne die erforderliche Baugenehmigung oder von dieser abweichend bauliche Anlagen errichtet, abändert oder benutzt.